Holzschutz umfasst alle Maßnahmen, die eine Wertminderung oder Zerstörung von Holz, Holzwerkstoffen oder Holzkonstruktionen (z. B. Blockhaus, Dachstuhl, Möbel, Bauholz, Gartenholz, Leitungsmasten, Eisenbahnschwellen) vor Schädigungen durch Witterung, Insekten und Pilze schützen und damit eine lange Gebrauchsdauer sicherstellen. Neben dem konstruktiven Holzschutz ist auch die Anwendung unterschiedlicher Holzschutzmittel und Holzschutzverfahren zum Schutz des Holzes bekannt.
Unter natürlicher Dauerhaftigkeit versteht man die Haltbarkeit von Holz im Bezug auf dessen Widerstandsfähigkeit gegenüber Pilzen, Insekten, Meerwasser usw.
Die Verwendung ausreichend resistenter Holzarten, entsprechend der jeweiligen Gefährdungsklasse (GK), verhindert Bauschäden. Zum Beispiel enthält Teakholz giftige Stoffe, die dem Zersetzen durch Fressfeinde entgegenwirken oder sich auch das Holz einiger Nadelholzgewächse (z. B. Lärche, Western Red Cedar) selbst schützt. Diese sind jedoch nicht ausreichend vorhanden und kostspielig.
Diese Methoden und Mittel sollen das Holzbauteil vor witterungsbedingter Schädigung (Feuchtigkeit, Sonnenlicht und mechanischen Einflüssen) schützen, welche auch als Wetterschutzmittel bekannt sind. In Deutschland bedürfen sie keiner Bewertung durch das Umweltbundesamt.
Physikalische Methoden sind meist Schutzschichten, die keinen Schutz vor Insekten- oder Pilzbefall bewirken, sondern gegen mechanische Beanspruchung, Witterung und UV-Strahlen Schutz bieten.
Beim chemischen Holzschutz durch Holzschutzmittel übernehmen Wirkstoffe den Holzschutz. Holzschutzmittel sind Biozidprodukte. Diese sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Weg Schadorganismen zu zerstören oder sie zu bekämpfen. Somit sollen Holzschutzmittel den Befall durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen verhindern oder einen solchen Befall bekämpfen.
Zum gewerblichen Einsatz chemischer Holzschutzmittel ist eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung notwendig, die durch den "Sachkundenachweis Holzschutz am Bau" beurkundet wird. Dieser Sachkundenachweis bestätigt die in DIN 68800, Teil 4 geforderte Qualifikation und besagt, dass der Inhaber über die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse verfügt.
Entweder wird das Holz an der Oberfläche behandelt, oder mit dem Holzschutzmittel durchtränkt, welches handwerklich, z. B. mit Pinsel oder Spray, oder auch industriell, z. B. in Druckimprägnieranlagen, bewerkstelligt werden kann.
Neue Holzschutzmittel werden zunehmend umweltverträglicher konzipiert, beispielsweise wird Wasser verstärkt als Lösungs- bzw. Transportmittel genutzt. Auch ölhaltige Holzschutzmittel können so als Emulsionen in geringer Konzentration tief in das Holz eindringen und dort Ihre holzschützende Wirkung entfalten, wodurch an der Oberfläche weniger Holzschutzmittel zurückbleibt. Die so behandelten Hölzer sind für Mensch und Umwelt weniger belastend, da sie weniger Schadstoffe abgeben.
Die Verbrennung von Hölzern, die mit Holzschutzmitteln imprägniert wurden , muss in Anlagen erfolgen, die nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zugelassenen wurden.
Als Holzschädlinge werden Organismen bezeichnet, die aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften in der Lage sind, Holz zu schädigen oder zu zerstören.
In der Regel geschieht dieses im Rahmen der Nahrungsaufnahme oder der Anlage einer Wohn- oder Brutstätte. Hierbei wird durch den Abbau organischer Substanz (des Holzes) auch ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung des Stoffkreislaufes unserer Ökosysteme geleistet.
Die Bezeichnung als „Schädling" erfolgt, wenn bei dieser Tätigkeit vom Menschen genutztes Holz betroffen ist, welches dadurch seine Funktionsfähigkeit oder seinen Wert verliert.
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